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Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der „Kinder- und Jugendhilfe“. Ihre allgemeinen rechtlichen Grundlagen finden sich daher im „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ (KJHG), das 1990 nach 20-jähriger Reformdebatte verabschiedet wurde. Das KJHG setzt allerdings nur einen Rahmen, viele Einzelheiten werden in den sog. „Landesausführungsgesetzen“ geregelt. Welche Veränderungen sich für die Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Förderalismusreform ergeben werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
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