Glossar

AGJ
Abkürzung von:Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

AGJ

In der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ - früher AGJJ) haben sich die Bundesorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeschlossen. Das Spektrum der rund hundert Mitglieder reicht von den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas) bis zum Bundesjugendring (Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände) und der Bundesarbeitsgemeinschaft offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (AG der offenen Jugendarbeit). Die AGJ ist das fach- und jugendpolitische Forum für die Organisationen, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aktiv sind. Sie versteht sich als deren Interessenvertreter.
Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Mühlendamm 3 • 10178 Berlin
Tel. 0 30 400 40-200 • Fax 030 400 40-232
E-Mail: agj@agj.de • www.agj.de

Alltagsorientierung
Definition:

Alltagsorientierung und Lebensweltorientierung können nach Hans Thiersch[1] synonym verwendet werden. Sie bezeichnet die weitgehend anerkannte grundsätzliche Orientierung (bzw. das Paradigma) moderner sozialer Arbeit, also auch der Kinder- und Jugendarbeit: Im Gegensatz zur therapeutischen Hilfe werden Unterstützung und Hilfe nicht in einem besonderen Setting (wie etwa in einer Klinik) geleistet, sondern in den jeweils gegebenen Lebensverhältnissen der Betroffenen entwickelt. Der Fachmann stellt keine Diagnose als Basis eines Behandlungs- oder Hilfeplans, sondern versucht, die in den jeweiligen Lebensverhältnissen vorhandenen Ressourcen zu aktivieren. Wie der Betroffene seine Situation, seine Schwierigkeiten sieht und wie er damit umgeht, muss dabei sowohl respektiert als auch in Frage gestellt werden. Orientierung dafür bietet eine kritische (also generell auf Widersprüche zu hinterfragende) Vorstellung des Alltags, der in der Lebenswelt gelebt wird. Der Alltag ist bestimmt von (notwendigen) Routinen, eingeschliffenen Denk- und Handlungsmustern, die Sicherheit bieten. Gleichwohl gibt es aber auch Alternativen, Chancen und Möglichkeiten, die zu einem „gelingenderen“ Alltag führen können. Da die Lebenswelt und insofern auch der Alltag gesellschaftlich geprägt sind, beinhalten die Alltagsorientierung, bzw. die lebensweltorientierte Kinder- und Jugendhilfe immer auch ein politisches Mandat. Dieses Mandat entspricht dem gesetzlichen Auftrag (§ 1 KJHG).


[1] Thiersch, Hans, em. Professor für Sozialpädagogik an der Universität Tübingen. Literatur: „Erfahrung der Wirklichkeit. Perspektiven einer alltagsorientierten Sozialarbeit“, Weinheim, München: Juventa.

Aneignungskonzept
Definition:

Der Begriff der Aneignung als theoretische Orientierung für die Kinder- und Jugendarbeit wurde von Ulrich Deinet Ende der 80er Jahre in die Diskussion gebracht. Seine Basis ist die Erkenntnis, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (ihrer Persönlichkeit, Fähigkeiten und Orientierungen) nicht allein durch Beziehungen zu anderen Personen (z.B. Eltern, PädagogInnen) geprägt wird, sondern auch von der Art und Weise, wie sie sich Räume „erobern“. Für Kinder ist es zum Beispiel wichtig, dass sie sich Jahr um Jahr selbständig immer weiter von der elterlichen Wohnung entfernen können und lernen, sich in diesen fremden Räumen zurechtzufinden, manchmal auch zu behaupten. Deinet schlägt der Kinder- und Jugendarbeit vor, ihre Angebote daraufhin zu reflektieren, ob sie solche Möglichkeiten der Aneignung bieten. Sind Kinder und Jugendliche auf den pädagogisch betreuten Spielplätzen oder in den Jugendhäusern herausgefordert, sich mit anderen Menschen, mit Materialien auseinander zu setzen? Erweitert diese Auseinandersetzung die Handlungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, neudeutsch: ihre Kompetenzen? Drängen sich hier neue Themen auf, die ihnen einen neuen Horizont eröffnen?

Antikapitalistische Jugendarbeit
Definition:

Helmut Lessing und Manfred Liebel haben in den 70er Jahren das Konzept der „antikapitalistischen Jugendarbeit“ als kritische Antwort auf die „emanzipatorische Jugendarbeit“ entwickelt. Aus ihrer (damaligen) Sicht diente eine Jugendarbeit, die Jugendlichen freizeitpädagogische Angebote macht, nur deren Integration in die kapitalistische Ausbeutung. Die Jugendarbeit wurde aufgefordert, sich als Raum zur Verfügung zu stellen, wo junge Auszubildende und ArbeiterInnen ihre Kämpfe in den Betrieben reflektieren und neue Aktionen vorbereiten können. Hintergrund dieses Konzepts waren die damals gegebenen politischen Bewegungen.

Außerschulische Jugendbildung
Definition:

Gemeint ist die Vorstellung, dass bestimmte Fähigkeiten, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind, nicht in der Schule vermittelt werden. Also braucht es alternative Lernorte. Diese Orte werden im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit angeboten. Im Mittelpunkt stehen dabei neben Kompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Selbstreflexion etc. vor allem auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Verbänden. Sie dienen als Grundlage für ein späteres politisches oder bürgerschaftliches Engagement. In den frühen 70er Jahren wurde in einigen Bundesländern ein „Gesetz zur außerschulischen Jugendbildung“ verabschiedet. Auf dem Hintergrund der damaligen Diskussionen um die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts auf Bundesebene wurde damit versucht, die Länderhoheit für die Kinder- und Jugendarbeit zu sichern. Andererseits wurde damit auch anerkannt, dass sich die Jugendverbände (z.B. Katholische Jugend, Gewerkschaftsjugend) 1962 zu dem Konzept einer „vergesellschafteten Jugendarbeit“ bekannt hatten. Die Verbände wollten fortan Kinder und Jugendliche auf ihr späteres Leben als Erwachsene vorbereiten und helfen, sie in die bestehende Gesellschaft zu integrieren.

Bildungsgelegenheiten
Definition:

Heute geht man davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche das weitaus meiste Wissen außerhalb der Schule aneignen. Daher wird es als wichtig erachtet, ihnen dafür geeignete Lernorte zur Verfügung zu stellen (z.B. Jugendarbeit, Museen, Bibliotheken). Anders als in der Schule, die einen Lehrplan vorgibt, an den sich Kinder und Jugendliche anpassen müssen, kann freilich niemand die Kinder und Jugendlichen zwingen, solche Orte aufzusuchen und dort tatsächlich auch etwas zu lernen. Daher ist es wichtig, Lernorte außerhalb der Schule so zu gestalten, dass sie Kinder und Jugendliche dazu herausfordern, sich mit anderen Personen, Sachverhalten und Themen auseinander zu setzen. Die Kinder und Jugendlichen bestimmen selbst, ob und wann sie sich auf diese Herausforderungen einlassen und solche „Bildungsgelegenheiten“ nutzen.

Bundesjugendkuratorium
Definition:

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankertes Gremium, das die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik berät. Es besteht aus bis zu 15 Sachverständigen aus den Verbänden (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und aus der Wissenschaft. Seine Geschäftsstelle ist angesiedelt beim Deutschen Jugendinstitut in München.

Clique
Definition:

Im alltäglichen Sprachgebrauch ist eine Clique eine Gruppe von (meist) Jugendlichen, die weder über formale Strukturen (z.B. Vorstand) noch über festgelegte Ziele verfügt, also informell. Trotzdem gibt es in aller Regel eine klare Rollenaufteilung zwischen den beteiligten Jugendlichen sowie ein gemeinsames Thema, bzw. Interesse. Die Clique hat für Jugendliche in der Regel eine sehr große Bedeutung. Viele Wertorientierungen und Haltungen sind durch die Erfahrungen in der Clique geprägt. Daher hat die aufsuchende Jugendarbeit mit (meist „schwierigen“) Cliquen eine große Bedeutung.

Ehrenamtliches Engagement
Definition:

Ohne Jugendliche und Erwachsene, die viel Zeit (und oft genug auch Geld) opfern, wäre fast keine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit überlebensfähig. Die Hälfte der Einrichtungen wird in Baden-Württemberg nicht von den Städten und Gemeinden, sondern von Vereinen getragen. Dafür werden Vorstände benötigt, die nicht nur denken und lenken, sondern auch zupacken. Viele Angebote wären ohne die freiwillige Mitarbeit von Jugendlichen nicht durchführbar. Diese Mitarbeit reicht von schlichten Hilfsdiensten bis hin zur weitgehend selbständigen Organisation von – z.B. – Konzerten. Außerdem gibt es in unserem Bundesland nach wie vor eine große Zahl von Jugendtreffs und Jugendzentren, die von Jugendlichen selbstorganisiert getragen werden. Natürlich hat das Ehrenamt in der sozialen Arbeit eine lange Tradition. Den Unkenrufen der letzten Jahre zum Trotz, hat dieses Engagement auch in der Kinder- und Jugendarbeit wieder Konjunktur - zumindest dort, wo nicht erwartet wird, dass sich die Jugendlichen auf die nächsten 30 Jahre verpflichten und ihr Einsatz mit Wertschätzung und Mitbestimmungsrechten verbunden ist.

Emanzipatorische Jugendarbeit
Definition:

Dieses Konzept ist zunächst mit dem Pädagogen Hermann Giesecke verbunden, der es Ende der 60er Jahre unter dem Eindruck der Studentenbewegung entwickelte. Giesecke sah den Auftrag der Jugendarbeit darin, Jugendlichen die Befreiung von familiären Abhängigkeiten und von Traditionen zu ermöglichen. Modern ausgedrückt: Jugendliche sollen Chance erhalten, ihren eigenen Lebensweg zu suchen und zu finden.

Entwicklungsaufgaben
Definition:

Die Idee der „Entwicklungsaufgaben“ besagt im Kern, dass alle Jugendlichen (in unserer Zeit) spezifische Aufgaben zu bewältigen haben, wenn sie denn erwachsen werden wollen. Dazu gehören z.B. die sozio-emotionale Ablösung von den Eltern, die Entwicklung einer realistischen Vorstellung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen (Selbstbild) und ein stabiles Wertesystem.

Erlebnispädagogik
Definition:

Ein Ereignis wird für ein Kind oder einen Jugendlichen zu einem Erlebnis, wenn es etwas Besonderes ist: etwas, das aus dem alltäglichen Leben herausfällt, das sozusagen sofort erkannt und mit Gefühlen verbunden, also zu einer unmittelbaren Erfahrung wird. Dies ist nicht planbar oder herstellbar. Die Erlebnispädagogik versucht jedoch, Situationen herzustellen, wo Ereignisse zu Erlebnissen werden und Kinder und Jugendliche besondere, intensive Erfahrungen machen können. Klettern ist ein klassisches Beispiel. Neben der Herausforderung, sich auf ein ungewohntes Terrain zu begeben, spielen hier Körperarbeit, Grenzerfahrungen und Teamarbeit eine große Rolle. Erlebnispädagogik geht davon aus, dass dies die Bedingungen dafür sind, positive Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen anzustoßen, z.B. im Hinblick auf das eigene Selbstbewusstsein und hinsichtlich sozialer Kompetenzen.

Formelle Bildung
Definition:

Formelle Bildung findet vor allem in der Schule und im beruflichen Ausbildungssystem statt. Lernen von Kindern und Jugendlichen vollzieht sich hier nach Vorgaben (Lehrplan), die von Erwachsenen gemacht werden. Auch die Inhalte werden überwiegend von Erwachsenen vermittelt. Der Rahmen (Schulpflicht, Fächer, Zeittakt) wird von Erwachsenen vorgegeben. Formelle Bildung unterscheidet sich so von non-formeller und informeller Bildung. Die Erziehungswissenschaften gehen heute davon aus, dass eine gelingende Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gelingende Bildungsprozesse auf allen drei Ebenen voraussetzt. Es gibt keine erfolgreiche formelle Bildung (Schulbildung) ohne gelingende Bildungsprozesse auf den beiden anderen Ebenen.

Freiwilligkeit
Definition:

Kein Kind, kein Jugendlicher ist dazu verpflichtet, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wahrzunehmen. Es gibt keine „Jugendarbeitspflicht“. Diese Freiwilligkeit ist aber keine Last, sondern die Basis der besonderen pädagogischen Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit (im Vergleich etwa zur Schule und der Schulpflicht). In der Kinder- und Jugendarbeit können (und müssen) die BesucherInnen und  TeilnehmerInnen selbst darüber entscheiden, was sie zu welchem Zeitpunkt tun, was „Thema“ ist, worauf sie sich einlassen oder auch nicht. Die Erziehungswissenschaften gehen davon aus, dass dies eine Basis zum Erlernen von Fähigkeiten wie Selbststeuerung, Flexibilität und Toleranz ist. Wird das Prinzip der Freiwilligkeit außer Kraft gesetzt wird (wie etwa im Rahmen sog. „verbindlicher Angebote“), verliert die Kinder- und Jugendarbeit diese Basis und damit diese besonderen Zugänge zu Kindern und Jugendlichen mit den implizierten pädagogischen Möglichkeiten. Daher spricht man auch von Freiwilligkeit als Strukturmaxime der Kinder- und Jugendarbeit.

Geschlechterdifferenzierung
Definition:

Bis vor einigen Jahrzehnten war ständig die Rede von „der“ Jugend. Jugendarbeit war Jungenarbeit, d.h., die Angebote waren überwiegend an den Interessen und Bedürfnissen der männlichen Jugendlichen orientiert. Mit der Frauenbewegung hat sich dies seit vielen Jahren deutlich verändert. So hat auch die Kinder- und Jugendarbeit darauf reagiert, dass Mädchen und Jungen häufig unterschiedliche Interessen haben. Der Gesetzgeber fordert seit inzwischen mehr als 15 Jahren, dass diese Unterschiede berücksichtigt werden müssen (§ 9 KJHG). Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat längst entsprechende Angebote entwickelt: Dazu gehören vor allem Mädchen- und Jungengruppen, die Einrichtung von Mädchenzimmern oder besondere Angebote nur für Mädchen oder Jungen. Auch bei gemischtgeschlechtlichen Angeboten werden die Geschlechter berücksichtigt, um die Ziele zu realisieren: Die Erweiterung der Chancen und Möglichkeiten von Jungen und Mädchen, was letztlich nur im Austausch miteinander realisiert werden kann.

Identität
Definition:

Identität meint salopp formuliert, dass ein Mensch mit sich selbst „im Reinen“ ist und dass er in der Folge auch mit seinen Mitmenschen klar kommt. Identität muss sich in der Kindheit und im Jugendalter entwickeln, aber auch im Erwachsenenalter ständig ausbalanciert werden. Die Voraussetzungen dafür sind im Kindesalter zunächst verlässliche Beziehungen, aber auch eine (im normativen Sinn) „soziale“ Umwelt, eine Balance zwischen Schutz, Förderung und Herausforderung. Nur so können sich Selbstachtung, ein Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein entwickeln, die für den Aufbau einer Identität unabdingbar sind. Dabei ist zunächst die Familie, bald aber auch die unmittelbare Nachbarschaft wichtig, spätestens mit dem Kindergarten auch Institutionen und verstärkt Gleichaltrige. Danach kommen andere Orte und andere soziale Zusammenhänge zunehmend ins Spiel: Schule, öffentliche Räume, Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und v.a. die Gleichaltrigengruppe. Der Aufbau einer Identität, bzw. der Basis für lebenslange Identitätsarbeit ist in der modernen Gesellschaft schwieriger geworden. Das hängt eng damit zusammen, dass die individuelle und gesellschaftliche Zukunft nicht mehr so eindeutig ist, wie sie in früheren Zeiten zumindest schien. Theoretisch gefasst wird diese veränderte gesellschaftliche Situation mit den Begriffen (Theorien) der „Individualisierung der Lebensführung“ und der „Pluralisierung der Lebenslagen“.

Individualisierungsprozesse
Definition:

Die Soziologie stellt fest, dass sich seit Ende der 50er Jahre viele „Gewissheiten“ zunehmend auflösen. Früher war es einem Jugendlichen sehr viel klarer, wie sein späteres Leben aussehen würde. Der Sohn des Arbeiters wurde selbst Arbeiter, der des Akademikers wurde in aller Regel auch auf die Universität geschickt. Dasselbe galt für die Rolle des Mannes und der Frau, es gab kaum Alternativen zum traditionellen Familienbild. Heute müssen Jugendliche schon früh Entscheidungen treffen, die für ihr ganzes Leben wichtig sein werden. Sie können sich jedoch weitaus weniger als früher sicher sein, dass diese Entscheidung zukunftsfähig ist. Ob etwa ein Studium tatsächlich in einen gutbezahlten Dauerarbeitsplatz mündet, ist häufig fraglich. Die Frage, wie man später als Mann oder Frau leben möchte, ist nicht mehr vorgegeben. Die Vorstellung davon muss in Auseinandersetzung mit den Partnern erarbeitet werden. Wesentliche Orientierungen der aktuellen und zukünftigen individuellen Lebensführung sind also nicht mehr stringent vorgegeben, sondern müssen selbst entwickelt werden. Diese gesellschaftliche Entwicklung ist für die Individuen zwiespältig. Einerseits macht sie vieles schwierig, andererseits bietet sie natürlich auch Chancen.

Informelle Bildung
Definition:

Der Begriff „informelle Bildung“ verweist darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht nur durch gezielte Aktionen von Erwachsenen (Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen) lernen. Ob ein Kind z.B. Neugier oder Interessen entwickelt, ist nicht allein von gezielten Anregungen durch Erwachsene abhängig, sondern auch davon, was es zufällig auf der Straße oder im Gespräch mit Gleichaltrigen erlebt und lernt. Diese ungeplanten Lernprozesse, die im Alltag, in der Familie, der Nachbarschaft oder der Freizeit ablaufen (also auch in der Kinder- und Jugendarbeit) und die von Kindern und Jugendlichen selbst gesteuert werden, fasst man mit dem Begriff „informelle Bildung“. Sie sind eine unverzichtbare Grundlage für eine erfolgreiche „formelle Bildung“, die in erster Linie in der Schule oder im beruflichen Ausbildungswesen stattfindet. Umgekehrt gilt: Wer dort ständig nur Misserfolge erlebt, wird sich auch nicht mehr auf informelle Bildung oder Lernprozesse einlassen. Beide Bildungsebenen stehen also in einem engen Zusammenhang.

Jugendamt
Definition:

Das Jugendamt ist die Fachbehörde für die Kinder- und Jugendhilfe. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt, also der „örtliche öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe“,  muss nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ein solches Amt einrichten. Seine Aufgaben reichen von der Adoptionsvermittlung über die Jugendsozialarbeit und den Jugendschutz bis hin zur Jugendarbeit. Es hat die Gesamtverantwortung dafür, dass in all diesen Bereichen ausreichend Angebote zur Verfügung stehen. Entsprechend der historisch gewachsenen Strukturen muss es sich dabei mit eigenen Einrichtungen und Maßnahmen zurückhalten. Überall dort, wo es einen leistungsfähigen „freien Träger“ gibt, muss sich das Jugendamt darauf beschränken, diesen finanziell zu fördern (Subsidiaritätsprinzip). Solche freien Träger sind in der offenen Kinder- und Jugendarbeit typischerweise die Jugendverbände, Jugendringe und Vereine, vereinzelt auch Wohlfahrtsverbände und Stiftungen. Dies hat auch Konsequenzen für die Organisation des Jugendamtes selbst. Es besteht nicht nur aus den Menschen, die im Landratsamt sitzen (Verwaltung), sondern auch aus dem Jugendhilfeausschuss (Zweigliedrigkeit des Jugendamtes). In diesem Ausschuss sitzen nicht nur Stadt- oder Kreisräte, sondern auch VertreterInnen dieser freien Träger. Obwohl diese nicht von der Bevölkerung gewählt wurden, haben sie dort ein volles Stimmrecht. Zur Wahrnehmung seiner Gesamtverantwortung steht dem Jugendamt das Instrument der Jugendhilfeplanung zu Verfügung. Die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass ein Landesjugendamt eingerichtet wird. Sie können selbst entscheiden, ob dies eine Institution der Landesverwaltung ist, oder (wie in Baden-Württemberg) auf der Basis eines Zusammenschlusses der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet wird (kommunales Landesjugendamt).

Jugendhilfeausschuss
Definition:

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Teil des Jugendamts. Dort sitzen Kreisrät/innen oder in den Großstädten Gemeinderät/innen, sowie (40%) Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände und der Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit (freie Träger). Der Ausschuss entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt.

Jugendhilfeplanung
Definition:

Jedes Jugendamt muss nach dem Gesetz (seit 1991) einen Jugendhilfeplan ausarbeiten. I.w. geht es darum, zumindest in Abständen den Bedarf an Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben, das Ergebnis mit dem Bestand zu vergleichen und daraus einen Plan für die weitere Entwicklung als Entscheidungsgrundlage für den Kreis- und Gemeinderat, bzw. den Landtag auszuarbeiten. Die Jugendhilfeplanung ist daher das Instrument des Jugendamts, um seiner „Gesamtverantwortung“ nachkommen zu können. Der Landesjugendbericht hat allerdings festgestellt, dass dieser gesetzlichen Verpflichtung in sehr unterschiedlichem Ausmaß und unterschiedlicher Qualität nachgekommen wird.

Jugendverbände
Definition:

Jugendverbände oder Jugendorganisationen sind formal gesehen überregionale Zusammenschlüsse von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen. Tatsächlich sind diese Organisationen häufig an Erwachsenenorganisationen angebunden, z.B. an die Kirchen („katholische Jugend“, „evangelische Jugend“) oder Gewerkschaften („Gewerkschaftsjugend“). Als Jugendverband anerkannt werden sie vom Gesetzgeber aber nur, wenn sie von diesen formal unabhängig sind, d.h. über eine eigene Satzung, eigene Gremien und Entscheidungsbefugnisse verfügen.
Neben den schon genannten Jugendverbänden gibt es beispielsweise noch verschiedene Pfadfinderverbände, die Naturfreundejugend, die Landjugend, die Sportjugend u.a.m. In den letzten Jahrzehnten haben sich außerdem einige kleinere Verbände auf dem Hintergrund der Ökologiebewegung gegründet (Naturschutzjugend und BUND-Jugend).

Jugendzentrumsbewegung
Definition:

Auf dem Hintergrund der Studentenbewegung entwickelte sich ab Ende der 60er Jahre die „Jugendzentrumsbewegung“. Vor allem in ländlichen Gemeinden forderten Gruppen von Jugendlichen eigene Räume, um dort unbeaufsichtigt von Erwachsenen ihre Freizeit verbringen zu können. 1973 zählte der Süddeutsche Rundfunk mehr als 1.000 solcher Gruppen in der Bundesrepublik. Obwohl in vielen dieser Jugendtreffs und Jugendzentren, die damals entstanden, inzwischen bezahlte PädagogInnen arbeiten, gibt es in Baden-Württemberg bis heute mehrere hundert dieser selbstorganisierten Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Die politischen Ansprüche der Gründerjahre sind allerdings in den Hintergrund getreten.

Jungenarbeit
Definition:

Die männliche Dominanz von Männern in unserer Gesellschaft besteht nach wie vor, ist aber auf dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen (z.B. Veränderung der Erwerbsarbeit, neue Formen der Partnerschaft) brüchig geworden. Auch Jungen müssen heute ihre eigene Vorstellung davon entwickeln, wie sie als "Mann“ sein wollen,  wie sie ihre Rolle, z.B. im Beruf oder in der Partnerschaft gestalten wollen. Jungenarbeit will einen besonderen Rahmen schaffen, damit männliche Jugendliche unbefangener und ehrlicher auf die ihnen abverlangte Suche nach einer befriedigenden Rolle als Mann gehen können. Sie will Situationen und Zusammenhänge schaffen, die es den Jungen ermöglichen, aus Klischees und sexistischen Ritualisierungen auszusteigen. Es sollen Erfahrungen vermittelt werden, die deutlich machen, dass es jenseits traditioneller „Männlichkeit“ (Dominanz) auch andere befriedigende Lebensformen gibt, dass es auch schön sein kann, einmal „nicht-männliche“ Dinge zu tun.

Kommunale Jugendpflege
Definition:

Kommunale Jugendpflege - heute „Jugendarbeit“ - wird von Landkreisen, Städten und Gemeinden vorgehalten. In Baden-Württemberg gibt es in der Regel beim Jugendamt ein Jugendreferat, das sich als Servicestelle für alle Fragen der Kinder- und Jugendarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes versteht. Es vernetzt die Einrichtungen des Landkreises, bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch, berät und unterstützt die selbstorganisierten Einrichtungen, organisiert regionale Veranstaltungen, bietet Fortbildungen an  und initiiert Projekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. Das Jugendreferat ist außerdem beteiligt an der Jugendhilfeplanung. Die Aufgaben der Stadt- und Gemeindejugendreferate sind ähnlich gelagert. Allerdings sind die dort beschäftigten JugendarbeiterInnen meist stärker in die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbezogen. Sie organisieren z.B. Ferienprogramme oder sind in einbezogen in den Betrieb des örtlichen Jugendhauses, wenn die Gemeinde dessen Träger ist. Die JugendreferentInnen in Baden-Württemberg haben sich unter den Dächern des Landkreistages und des Städte- bzw. Gemeindetages zu zwei Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen (Kreisjugendreferate sowie Stadt- und GemeindejugendreferentInnen). Dort werden der fachliche Austausch gepflegt und fachpolitische Positionen erarbeitet und abgestimmt. Die SprecherInnen der Arbeitsgemeinschaft haben Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien der Landesregierung.

Konzeptentwicklung
Definition:

Gemeint ist damit eine Methode zur Entwicklung von Arbeitsprogrammen für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine zeitlich begrenzte Dauer. Konzeptentwicklung baut auf vier Arbeitsschritte: Eine Bedarfserhebung („Sozialraumanalyse“), eine Bestandserhebung („Ist-Analyse“), einen Abgleich der Ergebnisse der beiden ersten Arbeitsschritte („konzeptionelle Differenzierung“), sowie eine Überprüfung der dabei festgelegten Ziele in einem angemessenen Abstand („Selbstevaluation“). Zum Einsatz kommen dabei Methoden der empirischen Sozialforschung (Fragebogen, Beobachtungen, Interviews), aber auch „aktivierende“ Methoden, wie z.B. ein Videoprojekt mit Jugendlichen.

Kreisjugendreferate
Definition:

Kommunale Jugendpflege - heute „Jugendarbeit“ - wird von Landkreisen, Städten und Gemeinden vorgehalten. In Baden-Württemberg gibt es in der Regel beim Jugendamt ein Jugendreferat, das sich als Servicestelle für alle Fragen der Kinder- und Jugendarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes versteht. Es vernetzt die Einrichtungen des Landkreises, bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch, berät und unterstützt die selbstorganisierten Einrichtungen, organisiert regionale Veranstaltungen, bietet Fortbildungen an  und initiiert Projekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. Das Jugendreferat ist außerdem beteiligt an der Jugendhilfeplanung. Die Aufgaben der Stadt- und Gemeindejugendreferate sind ähnlich gelagert. Allerdings sind die dort beschäftigten JugendarbeiterInnen meist stärker in die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbezogen. Sie organisieren z.B. Ferienprogramme oder sind in einbezogen in den Betrieb des örtlichen Jugendhauses, wenn die Gemeinde dessen Träger ist. Die JugendreferentInnen in Baden-Württemberg haben sich unter den Dächern des Landkreistages und des Städte- bzw. Gemeindetages zu zwei Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen (Kreisjugendreferate sowie Stadt- und GemeindejugendreferentInnen). Dort werden der fachliche Austausch gepflegt und fachpolitische Positionen erarbeitet und abgestimmt. Die SprecherInnen der Arbeitsgemeinschaft haben Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien der Landesregierung.

Landesjugendbericht
Definition:

Mit dem Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat sich die Landesregierung von Baden-Württemberg verpflichtet, alle vier Jahre eine fundierte Analyse zur Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen und zum Entwicklungsstand der Kinder- und Jugendhilfe ausarbeiten zu lassen. Dabei können, ähnlich wie auf Bundesebene, auch einzelne Themen oder Fragestellungen in den Vordergrund gestellt werden.

Lebenslage
Definition:

Der Begriff Lebenslage beschreibt die Lebensverhältnisse der Menschen und die darin aufgehobenen Ressourcen, die sozialökonomisch bestimmt sind. Die Lebenslage von Jugendlichen ist heute u.a. dadurch gekennzeichnet, dass sich die „Jugendzeit“ als Zeit der ökonomischen Abhängigkeit von den Eltern enorm verlängert hat. Dies ist bedingt durch längere Ausbildungszeiten, aber auch dadurch, dass die Übergänge zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit brüchig geworden, Planungen für die Zukunft schwieriger und unsicherer sind. Die Jugendlichen müssen mit dieser Situation zurechtkommen, sie müssen Strategien entwickeln, wie sie diese Phase der Unsicherheit ausbalancieren können. Dabei zeigen sie Verhaltensweisen und Reaktionen, die Erwachsene häufig in Verwirrung stürzen, z.B. die vielbeklagte „Gegenwartsorientierung“, das „In-den Tag-Hineinleben“ vieler Jugendlicher, die mangelnde Beschäftigung mit der eigenen Zukunft. Das Lebenslagenkonzept interpretiert solche Verhaltensweisen nicht als „Defizite“ einzelner Jugendlicher, sondern als „angemessene“ Reaktion auf die von gesellschaftlichen Entwicklungen massiv beeinflusste Lebenssituation der Jugendlichen, auf ihre Lebenslage eben. Dass aus pädagogischer Sicht daran zu arbeiten ist, bleibt davon unberührt. Die Lebenslagenperspektive macht aber auch die Grenzen pädagogischer Intervention deutlich.

Lebenswelt
Definition:

Lebenswelt ist ein Begriff aus der Soziologie von Alfred Schütz[1]. Sie ist jene Wirklichkeit, in der jeder Mensch lebt, denkt, handelt und sich mit anderen verständigt. Die Lebenswelt ist den Menschen vorgegeben und wird fraglos hingenommen. Hier bewegt sich der Mensch zusammen mit anderen in selbstverständlicher Weise, die Sinnzusammenhänge sind klar und vertraut, sie müssen nicht ständig erschlossen werden. Lebenswelt ist die kulturell geformte Sinnwelt und die Basis der Wahrnehmung und des Verstehens. (vgl. auch „Alltagsorientierung“)


[1] Alfred Schütz, österreichischer Phänomenologe und Soziologe, veröffentlichte z.B. „Strukturen der Lebenswelt“.

Lebensweltorientierung
Definition:

Alltagsorientierung und Lebensweltorientierung können nach Hans Thiersch[1] synonym verwendet werden. Sie bezeichnet die weitgehend anerkannte grundsätzliche Orientierung (bzw. das Paradigma) moderner sozialer Arbeit, also auch der Kinder- und Jugendarbeit: Im Gegensatz zur therapeutischen Hilfe werden Unterstützung und Hilfe nicht in einem besonderen Setting (wie etwa in einer Klinik) geleistet, sondern in den jeweils gegebenen Lebensverhältnissen der Betroffenen entwickelt. Der Fachmann stellt keine Diagnose als Basis eines Behandlungs- oder Hilfeplans, sondern versucht, die in den jeweiligen Lebensverhältnissen vorhandenen Ressourcen zu aktivieren. Wie der Betroffene seine Situation, seine Schwierigkeiten sieht und wie er damit umgeht, muss dabei sowohl respektiert als auch in Frage gestellt werden. Orientierung dafür bietet eine kritische (also generell auf Widersprüche zu hinterfragende) Vorstellung des Alltags, der in der Lebenswelt gelebt wird. Der Alltag ist bestimmt von (notwendigen) Routinen, eingeschliffenen Denk- und Handlungsmustern, die Sicherheit bieten. Gleichwohl gibt es aber auch Alternativen, Chancen und Möglichkeiten, die zu einem „gelingenderen“ Alltag führen können. Da die Lebenswelt und insofern auch der Alltag gesellschaftlich geprägt sind, beinhalten die Alltagsorientierung, bzw. die lebensweltorientierte Kinder- und Jugendhilfe immer auch ein politisches Mandat. Dieses Mandat entspricht dem gesetzlichen Auftrag (§ 1 KJHG).


[1] Thiersch, Hans, em. Professor für Sozialpädagogik an der Universität Tübingen. Literatur: „Erfahrung der Wirklichkeit. Perspektiven einer alltagsorientierten Sozialarbeit“, Weinheim, München: Juventa.

Mädchenarbeit
Definition:

Unter Mädchenarbeit versteht man Angebote, die sich an den Lebenslagen, den Interessen und Bedürfnissen der weiblichen Jugendlichen orientieren. Sie will Mädchen bei der Entwicklung von Selbständigkeit und Selbstbewusstsein, bei der Suche nach einem eigenständigen Lebensentwurf unterstützen. Sie ist parteilich, ganzheitlich, bietet eigene Räume (Mädchenzimmer und Mädchentag im Jugendhaus) und politisch (vgl. auch „Jungenarbeit“).

Medienpädagogik
Definition:

Darunter werden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit verstanden, bei denen mit Medien gearbeitet wird. Dies darf nicht verkürzt werden auf Computer und Internet. Gerade im Sinne einer „aktiven Medienarbeit“ geht es um eigene Produktionen, bei denen häufig unterschiedliche Medien miteinander verknüpft werden, z.B. Video, Musik und Foto mit PC und Internet. Die Jugendlichen sollen dabei die Möglichkeit erhalten, eine distanziertere, nüchterne Einstellung zum Medienkonsum zu entwickeln.

Non-formelle Bildung
Definition:

Darunter versteht man Bildungsprozesse auf einer mittleren Ebene. Sie sind nicht „informell“, da sie geplant sind und in einem zeitlich begrenzten Rahmen stattfinden. Typisch wäre in der Kinder- und Jugendarbeit z.B. eine zeitlich befristete thematische Spielaktion eines Spielmobils, ein Workshop oder ein Kurs im Jugendhaus. Die dort (möglicherweise) stattfindenden Bildungsprozesse sind nicht „formell“, da sich die TeilnehmerInnen (anders als in der Schule) freiwillig dafür entscheiden und keine Bewertung (Noten) stattfindet. In der Kinder- und Jugendarbeit kommt hinzu, dass die TeilnehmerInnen häufig die Möglichkeit haben, auf das Thema, die Inhalte und den Zeitrhythmus Einfluss zu nehmen.

Pädagogik des Jugendraums
Definition:

In früheren Zeiten ging auch die offene Jugendarbeit davon aus (von Kindern war damals noch nicht die Rede), dass es ausreicht, dass erwachsene JugendarbeiterInnen zu ihren BesucherInnen eine Beziehung aufbauen, um sie so über die „schwierige“ Jugendzeit hinweg zu begleiten. In der pädagogischen Theorie nannte man das den „pädagogischen Bezug“.  Dieses Konzept wurde seit den frühen 60er Jahren kritisiert. Erkannt wurde damals, dass die Qualität solcher Beziehungen ganz entscheidend davon abhängt, in welcher Umgebung, in welchem Arrangement sie entwickelt und gelebt wird. Der Sozialarbeiter, der einen Jugendlichen in seiner Amtsstube trifft, hat nicht dieselben Möglichkeiten, wie der Streetworker, der den Jugendlichen regelmäßig auf der Straße begegnet. Die Idee von der Bedeutung des Arrangements wurde in den 80er Jahren von Lothar Böhnisch und Richard Münchmeier für die Jugendarbeit weiterentwickelt und theoretisch gefasst unter dem Begriff „Pädagogik des Jugendraums“. Im Kern geht es bei dieser komplexen Theorie darum, dass jeder Mensch, gleich welchen Alters, sozusagen wissen muss, wo er hingehört, wo sein sozialer Ort ist. Erwachsene haben es hier vergleichsweise einfach. Sie definieren dies über ihren Beruf, ihre Arbeit oder auch über ihre Familie. Erwachsene definieren sich über ihren sozialen Status und über ihre „Rollen“. Über beides verfügen Jugendliche noch nicht, zumindest nicht in dieser ausgeprägten Form. Da auch sie wissen müssen, „wo sie hingehören“ (angesichts der enorm verlängerten Jugendphase mehr denn je), definieren sie sich über Räume. Solche „Räume“ werden nicht nur von Maurern gemacht, sondern auch von den Jugendlichen selbst. „Räume“ im Sinne der „Pädagogik des Jugendraums“ sind auch öffentliche Plätze, die von Jugendlichen „besetzt“ werden, was Erwachsene Land auf, Land ab ärgert. „Räume“ sind hier auch bestimmte Szenen, angelehnt z.B. an einen Musikstil oder an die Skateranlage. Nach der „Pädagogik des Jugendraums“ geht es in der Jugendarbeit nicht nur darum, dass JugendarbeiterInnen Beziehungen zu Jugendlichen aufbauen, sondern dass sie den Jugendlichen anregende, ihre Entwicklung fördernde „Räume“ zur Verfügung stellen; Räume, die Jugendlichen ermöglichen, sich zugehörig zu fühlen, die sie aber auch dazu ermutigen, Neues zu entdecken, Alternativen wahrzunehmen, sie vielleicht sogar zu testen. Es geht darum, Räume anzubieten, die nicht abgeschottet sind, sondern „offen“.

Pädagogischer Bezug
Definition:

In früheren Zeiten ging auch die offene Jugendarbeit davon aus (von Kindern war damals noch nicht die Rede), dass es ausreicht, dass erwachsene JugendarbeiterInnen zu ihren BesucherInnen eine Beziehung aufbauen, um sie so über die „schwierige“ Jugendzeit hinweg zu begleiten. In der pädagogischen Theorie nannte man das den „pädagogischen Bezug“.  Dieses Konzept wurde seit den frühen 60er Jahren kritisiert. Erkannt wurde damals, dass die Qualität solcher Beziehungen ganz entscheidend davon abhängt, in welcher Umgebung, in welchem Arrangement sie entwickelt und gelebt wird. Der Sozialarbeiter, der einen Jugendlichen in seiner Amtsstube trifft, hat nicht dieselben Möglichkeiten, wie der Streetworker, der den Jugendlichen regelmäßig auf der Straße begegnet. Die Idee von der Bedeutung des Arrangements wurde in den 80er Jahren von Lothar Böhnisch und Richard Münchmeier für die Jugendarbeit weiterentwickelt und theoretisch gefasst unter dem Begriff „Pädagogik des Jugendraums“. Im Kern geht es bei dieser komplexen Theorie darum, dass jeder Mensch, gleich welchen Alters, sozusagen wissen muss, wo er hingehört, wo sein sozialer Ort ist. Erwachsene haben es hier vergleichsweise einfach. Sie definieren dies über ihren Beruf, ihre Arbeit oder auch über ihre Familie. Erwachsene definieren sich über ihren sozialen Status und über ihre „Rollen“. Über beides verfügen Jugendliche noch nicht, zumindest nicht in dieser ausgeprägten Form. Da auch sie wissen müssen, „wo sie hingehören“ (angesichts der enorm verlängerten Jugendphase mehr denn je), definieren sie sich über Räume. Solche „Räume“ werden nicht nur von Maurern gemacht, sondern auch von den Jugendlichen selbst. „Räume“ im Sinne der „Pädagogik des Jugendraums“ sind auch öffentliche Plätze, die von Jugendlichen „besetzt“ werden, was Erwachsene Land auf, Land ab ärgert. „Räume“ sind hier auch bestimmte Szenen, angelehnt z.B. an einen Musikstil oder an die Skateranlage. Nach der „Pädagogik des Jugendraums“ geht es in der Jugendarbeit nicht nur darum, dass JugendarbeiterInnen Beziehungen zu Jugendlichen aufbauen, sondern dass sie den Jugendlichen anregende, ihre Entwicklung fördernde „Räume“ zur Verfügung stellen; Räume, die Jugendlichen ermöglichen, sich zugehörig zu fühlen, die sie aber auch dazu ermutigen, Neues zu entdecken, Alternativen wahrzunehmen, sie vielleicht sogar zu testen. Es geht darum, Räume anzubieten, die nicht abgeschottet sind, sondern „offen“.

Partizipation
Definition:

Als eines der zentralen Maximen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Partizipation – Mitbestimmung – von Kindern und Jugendlichen in jeder Konzeption verankert. Im Gegensatz z.B. zur Schule kann die Kinder- und Jugendarbeit viele Möglichkeiten anbieten, in denen Kinder und Jugendliche ihre eigene Wirkung erfahren können. Sie setzen eigene Ideen in die Tat um und erleben sich so aktive Gestalter/innen ihrer Lebenswelt. Partizipationserfahrungen sind eine probates Gegenmittel zu extremistischen Orientierungen, denen vielfach unter anderem die Erfahrung eigener Ohmacht zugrunde liegt.

Pluralisierungsprozesse
Definition:

Seit zwanzig Jahren ist in der Soziologie die Rede von der „Pluralisierung der Lebenslagen“. Gemeint ist damit eine gesellschaftliche Entwicklung, die nicht neu ist, die sich aber in den letzten vierzig Jahren enorm beschleunigt hat. Bezogen auf Kinder und Jugendliche bedeutet das: ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind abhängig von sozialen und ökonomischen Bedingungen, unter denen sie aufwachsen, ihrer Lebenslage also. Früher war man eben das Kind einer Arbeiterfamilie, einer Beamten- oder einer Akademikerfamilie, etc.. Damit schienen die  wesentlichen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen hinreichend beschrieben zu sein. Heute weiss man, dass die Sache weitaus komplizierter ist. Egal, ob der Vater Arbeiter oder Professor ist: die sozialen und ökonomischen Bedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, sind von vielen Faktoren abhängig. Es spielt durchaus eine Rolle, ob man Tochter oder Sohn ist, auf dem Land oder in der Großstadt wohnt, in Brandenburg oder in Baden-Württemberg, ob man aus einer einheimischen Familie kommt oder ob die Eltern Migrant/innen sind, etc.. Bei der Beschreibung von Lebenslagen müssen heute also sehr viel mehr Faktoren berücksichtigt werden, als in früheren Zeiten.

Professionalisierung
Definition:

Soziale Arbeit - auch Jugendarbeit - war lange Zeit überwiegend eine ehrenamtliche Tätigkeit. Seit Ende der 60er Jahre sind in der Kinder- und Jugendarbeit in wachsender Zahl bezahlte Menschen tätig. Kinder- und Jugendarbeit wurde also zum Beruf, wurde professionalisiert. Das ist zunächst einmal der quantitative Aspekt des Professionalisierungsprozesses. Wie dieser in der Kinder- und Jugendarbeit zu bewerten ist, ist auch von weiteren Faktoren abhängig. Gefragt werden muss v.a. auch nach dem Ausbildungsniveau der dort Beschäftigten und den Ressourcen, die ihnen im Hinblick auf Fortbildung, Supervision und Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.

Qualitätsentwicklung
Definition:

Mit Qualitätsentwicklung werden in der offenen Kinder- und Jugendarbeit methodische Konzeptentwicklung und Selbstevaluation überschrieben (vgl. die beiden Stichworte). Dabei wird bewusst von „Entwicklung“ und nicht von „Qualitätssicherung“ gesprochen. Wie in allen personenbezogenen Dienstleistungen, ist die Qualität der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht allein abhängig vom Handeln der PädagogInnen, sondern auch von den Rahmenbedingungen (Strukturen) und v.a. vom Handeln der Kinder und Jugendlichen. Man spricht in der Dienstleistungsdiskussion von „Ko-Produktion“. Das Handeln von Kindern und Jugendlichen kann man aber nicht „sichern“.

Selbstbildung
Definition:

Bildungsprozesse bleiben immer abhängig davon, ob die beteiligten Kinder und Jugendlichen „mitmachen“. Es gibt zwar unterschiedliche Möglichkeiten, sie zu motivieren; letztlich sind dabei aber jedem Lehrer, Erzieher oder Jugendarbeiter Grenzen gesetzt. Insofern ist Bildung immer auch Selbstbildung, ein „eigen-sinniger Prozess des sich bildenden Subjekts“ (Bundesjugendkuratorium).

Selbstevaluation
Definition:

Evaluation meint die methodische Überprüfung, ob zuvor gesetzte Ziele erreicht wurden. Wenn JugendarbeiterInnen dies selbst vornehmen, spricht man von Selbstevaluation. Dies setzt methodische Kenntnisse und ein hohes Maß an Selbstreflexivität voraus. Selbstevaluation ist ein Element der Qualitätsentwicklung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Selbstorganisation
Definition:

Von Jugendlichen selbst organisierte Einrichtungen, ohne unmittelbare Beteiligung von professionellen PädagogInnen, spielen in Baden-Württemberg nach wie vor eine große Rolle. Mehr als jede vierte Einrichtung in den kreisangehörigen Kommunen arbeitet auf dieser Basis. Unterstützt werden die Jugendlichen von Gemeinde-, Stadt- und KreisjugendreferentInnen bzw. -pflegern.

Shellstudie
Definition:

Seit 1953 beauftragt die Deutsche Shell führende Forschungsinstitute in regelmäßigen Abständen mit der Erstellung von Jugendstudien. 2006 ist die 15. Untersuchung vorgelegt worden. Sie widmet sich erstmalig dem Themen-Schwerpunkt "Jung und Alt": Wie sieht sich die junge Generation mit all ihren Erwartungen an die eigene Zukunft in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft? Zusätzlich greift die Untersuchung als neues Thema die religiöse Orientierung auf und erfragt die Einstellung der Jugend zu Religiösität und Glauben sowie zur Rolle der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Sozialraumanalyse
Definition:

Die Sozialraumanalyse ist der erste Arbeitsschritt einer methodischen Konzeptentwicklung. Dabei werden Daten zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet einer Einrichtung mit Methoden der empirischen Sozialforschung erhoben. Man kann eine Sozialraumanalyse auch als Bedarfserhebung verstehen. Dabei ist die Idee leitend, dass sich Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bewusster an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren sollten. Im Blickpunkt stehen dabei nicht nur die Kinder und Jugendliche, die bisher in die jeweilige Einrichtung kommen, sondern vor allem auch jene, die bisher noch nicht kommen.

Sozialräumliche Orientierung
Definition:

Die Sozialraumanalyse ist der erste Arbeitsschritt einer methodischen Konzeptentwicklung. Dabei werden Daten zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet einer Einrichtung mit Methoden der empirischen Sozialforschung erhoben. Man kann eine Sozialraumanalyse auch als Bedarfserhebung verstehen. Dabei ist die Idee leitend, dass sich Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bewusster an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren sollten. Im Blickpunkt stehen dabei nicht nur die Kinder und Jugendliche, die bisher in die jeweilige Einrichtung kommen, sondern vor allem auch jene, die bisher noch nicht kommen.
In früheren Zeiten ging auch die offene Jugendarbeit davon aus (von Kindern war damals noch nicht die Rede), dass es ausreicht, dass erwachsene JugendarbeiterInnen zu ihren BesucherInnen eine Beziehung aufbauen, um sie so über die „schwierige“ Jugendzeit hinweg zu begleiten. In der pädagogischen Theorie nannte man das den „pädagogischen Bezug“.  Dieses Konzept wurde seit den frühen 60er Jahren kritisiert. Erkannt wurde damals, dass die Qualität solcher Beziehungen ganz entscheidend davon abhängt, in welcher Umgebung, in welchem Arrangement sie entwickelt und gelebt wird. Der Sozialarbeiter, der einen Jugendlichen in seiner Amtsstube trifft, hat nicht dieselben Möglichkeiten, wie der Streetworker, der den Jugendlichen regelmäßig auf der Straße begegnet. Die Idee von der Bedeutung des Arrangements wurde in den 80er Jahren von Lothar Böhnisch und Richard Münchmeier für die Jugendarbeit weiterentwickelt und theoretisch gefasst unter dem Begriff „Pädagogik des Jugendraums“. Im Kern geht es bei dieser komplexen Theorie darum, dass jeder Mensch, gleich welchen Alters, sozusagen wissen muss, wo er hingehört, wo sein sozialer Ort ist. Erwachsene haben es hier vergleichsweise einfach. Sie definieren dies über ihren Beruf, ihre Arbeit oder auch über ihre Familie. Erwachsene definieren sich über ihren sozialen Status und über ihre „Rollen“. Über beides verfügen Jugendliche noch nicht, zumindest nicht in dieser ausgeprägten Form. Da auch sie wissen müssen, „wo sie hingehören“ (angesichts der enorm verlängerten Jugendphase mehr denn je), definieren sie sich über Räume. Solche „Räume“ werden nicht nur von Maurern gemacht, sondern auch von den Jugendlichen selbst. „Räume“ im Sinne der „Pädagogik des Jugendraums“ sind auch öffentliche Plätze, die von Jugendlichen „besetzt“ werden, was Erwachsene Land auf, Land ab ärgert. „Räume“ sind hier auch bestimmte Szenen, angelehnt z.B. an einen Musikstil oder an die Skateranlage. Nach der „Pädagogik des Jugendraums“ geht es in der Jugendarbeit nicht nur darum, dass JugendarbeiterInnen Beziehungen zu Jugendlichen aufbauen, sondern dass sie den Jugendlichen anregende, ihre Entwicklung fördernde „Räume“ zur Verfügung stellen; Räume, die Jugendlichen ermöglichen, sich zugehörig zu fühlen, die sie aber auch dazu ermutigen, Neues zu entdecken, Alternativen wahrzunehmen, sie vielleicht sogar zu testen. Es geht darum, Räume anzubieten, die nicht abgeschottet sind, sondern „offen“.

Soziokulturelle Eigenständigkeit
Definition:

Dieser Begriff verweist auf die Tatsache, dass sich auf dem Hintergrund der enorm verlängerten Jugendphase durch längere Bildungs- und Ausbildungszeiten die Jugend nicht mehr als eine schlichte „Übergangszeit“ begreifen lässt. Die Jugendlichen haben in den letzten Jahrzehnten eine Fülle eigener Formen des sozialen Miteinanders und der kulturellen Äußerungen, selbst eigene Werte entwickelt. Diskutiert wird dies auch unter dem Stichwort „Stile“. Der Zusatz „Eigenständigkeit“ verweist auch darauf, dass jenseits dieses eigenständigen „Jugendlebens“ die ökonomische Abhängigkeit von den Eltern nach wie vor besteht.

Subsidiaritätsprinzip
Definition:

Das Jugendamt ist die Fachbehörde für die Kinder- und Jugendhilfe. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt, also der „örtliche öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe“,  muss nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ein solches Amt einrichten. Seine Aufgaben reichen von der Adoptionsvermittlung über die Jugendsozialarbeit und den Jugendschutz bis hin zur Jugendarbeit. Es hat die Gesamtverantwortung dafür, dass in all diesen Bereichen ausreichend Angebote zur Verfügung stehen. Entsprechend der historisch gewachsenen Strukturen muss es sich dabei mit eigenen Einrichtungen und Maßnahmen zurückhalten. Überall dort, wo es einen leistungsfähigen „freien Träger“ gibt, muss sich das Jugendamt darauf beschränken, diesen finanziell zu fördern (Subsidiaritätsprinzip). Solche freien Träger sind in der offenen Kinder- und Jugendarbeit typischerweise die Jugendverbände, Jugendringe und Vereine, vereinzelt auch Wohlfahrtsverbände und Stiftungen. Dies hat auch Konsequenzen für die Organisation des Jugendamtes selbst. Es besteht nicht nur aus den Menschen, die im Landratsamt sitzen (Verwaltung), sondern auch aus dem Jugendhilfeausschuss (Zweigliedrigkeit des Jugendamtes). In diesem Ausschuss sitzen nicht nur Stadt- oder Kreisräte, sondern auch VertreterInnen dieser freien Träger. Obwohl diese nicht von der Bevölkerung gewählt wurden, haben sie dort ein volles Stimmrecht. Zur Wahrnehmung seiner Gesamtverantwortung steht dem Jugendamt das Instrument der Jugendhilfeplanung zu Verfügung. Die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass ein Landesjugendamt eingerichtet wird. Sie können selbst entscheiden, ob dies eine Institution der Landesverwaltung ist, oder (wie in Baden-Württemberg) auf der Basis eines Zusammenschlusses der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet wird (kommunales Landesjugendamt).

Träger
Definition:

Eine juristische Person, die bestimmte Einrichtungen und Dienste (nicht nur in der Kinder- und Jugendarbeit) betreibt, wird als „Träger“ bezeichnet. Meist handelt es sich um eingetragene Vereine. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden von „Trägern“ unterhalten. In unserem Arbeitsfeld als Träger aktiv sind zur Hälfte „freie“ (Vereine, Jugendringe, vereinzelt auch Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und Jugendverbände) und „kommunale Träger“ (die Stadt oder Gemeinde).

Verlängerung der Jugendphase
Definition:

In den vergangenen Jahrzehnten hat sie die Jugendphase enorm verlängert. Bis in die 60er Jahre besuchte die Mehrheit der Kinder die Volksschule (acht Klassen). Danach begann mit rund 15 Jahren  eine Tätigkeit als ungelernter Arbeiter oder eine meist dreijährige berufliche Ausbildung. Spätestens dann waren die Jugendlichen ökonomisch unabhängig von der Herkunftsfamilie. Im Zuge der Bildungsexpansion ab den 70er Jahren (Gymnasium, Studium), vor allem aber auch durch die seither wachsenden Schwierigkeiten für viele Jugendliche, einen Ausbildungsplatz und nach der Ausbildung einen Dauerarbeitsplatz zu erhalten (Warteschleifen), hat sich dieser Zeitpunkt der ökonomischen Unabhängigkeit im Durchschnitt um Jahre verschoben. Eine solch lange Lebensphase kann sinnvollerweise nicht mehr als Übergangszeit begriffen werden. Die traditionelle Forderung an Jugendliche, zugunsten ihrer Zukunft als Erwachsene auf die Befriedigung von Bedürfnissen und die Realisierung von Interessen zu verzichten, hat damit ihre Basis verloren. „Jugend“ hat sich daher durch sozialstrukturelle Entwicklungen zu einer eigenständigen Lebensphase entwickelt.

Zielgruppen
Definition:

In der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist viel von Zielgruppen die Rede. Sie bezieht sich auf Altersgruppen, Mädchen oder Jungen, MigrantInnen, HauptschülerInnen oder GymnasastInnen. Dies verweist auf die Einsicht, dass es v.a. in größeren Kommunen notwendig ist, die Angebote zu differenzieren, da die Bedürfnisse und Interessen dieser unterschiedlichen Gruppen, ihr Geschmack oder „Habitus“ weit auseinander fallen.